Seit 25.05.2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung 2016/679 (DSGVO).
Diese Verordnung regelt den Schuz natürlicher Personen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
Durch die neue Rechtslage hat die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche zu stellen, noch mehr an Bedeutung gewonnen.
Gleichzeitig gibt es nach wie vor einen massiven Anstieg beim Thema Cyber-Kriminalität.
Seit 2014 (8.966 Fälle) sind kontinuierliche Anstiege im Bereich Cybercrime zu verzeichnen: 2017 wurden 16.804 Anzeigen der Polizei gemeldet. Mit einer Zunahme von 28,2 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr wird der Trend der letzten Jahre fortgesetzt.
Entwicklung von Cybercrime in den Jahren 2008 bis 2017 (Quelle: BK/Polizeiliche Kriminalstatistik)
Die Lösung bietet eine umfassende Cyber-Crime Versicherung.
Folgende Bausteine stehen zur Verfügung:
- Cyber-Haftpflicht
- Cyber- und Dateneigenschaden
- Cyber-Betriebsunterbrechung
- Cyber-Erpressung
- Cyber-Zahlungsmittel
- Cyber-Vertrauensschaden
Für eine weiterführende Beratung und Erstellung eines individuellen Angebots stehen wir gerne zur Verfügung.
Aufgrund der hohen Schadeneitrittswahrscheinlichkeit empfehlen wir Ihnen ausdrücklich eine angemessene Absicherung für diesen Bereich, da es keine Deckung aus Ihrer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung gibt!
Wenn Sie sich aus unternehmerischer Sicht dazu entschließen dieses Risiko selbst zu tragen, möchten wir Sie höflich darauf hinweisen, das wir als Versicherungsmakler keine Haftung für etwaige Schadenfälle die Ihnen ihm Rahmen der Cyber-Kriminalität entstehen übernehmen können!